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Energieaudit nach EN 16247-1

(Energieeffizienz)

Die Perspektive in der Pflicht entdecken

Das Energiedienstleistungsgesetz verpflichtet viele mittelständische und kommunale Unternehmen („Nicht-KMU“ entsprechend EU-Definition) alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen.  Diese Verpflichtung können Unternehmen nutzen, um neben der Erfüllung der gesetzlichen Pflicht auch verborgene Einsparpotenziale im Unternehmen zu heben.

Unsere BAFA-gelisteten Fachexperten unterstützen bei der kompletten Auditdurchführung: von der Evaluierung und Auftaktbesprechung über Datenerhebung und Begehung vor Ort bis hin zur Analyse, der Durchführung des Energieaudits und der Abschlusspräsentation. Dabei arbeiten wir eng mit den Fachleuten in Ihrem Unternehmen zusammen.

Als verwertbares Ergebnis entsteht ein  normenkonformer Bericht, der die energetische Situation im Unternehmen erfasst und bewertet und darüber hinaus konkrete Maßnahmen zur Energie- und Kosteneinsparung enthält. Ein Erkenntnisgewinn, von dem über die Klimaziele hinaus auch die Entwicklung Ihres Unternehmens profitiert.

 Ablauf der Auditierung:

Zu Beginn steht die Frage, ob überhaupt eine Verpflichtung nach EDL-G zum Energieaudit besteht. Wenn ja, werden Ziele und Methoden definiert, Verantwortlichkeiten und der Projektverlauf geplant. Die nun folgende Erhebung erfasst Energieströme und Wirtschaftsdaten. Vor Ort werden die Daten verifiziert und Einsparpotenziale ermittelt. Interessant sind auch die Ergebnisse der Analyse im nächsten Schritt: Bilanzgrenzen werden festgelegt, Energiekennzahlen erhoben und konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Energieeffizienz mit wirtschaftlicher Bewertung eingebracht. Im Abschlussbericht, der sämtliche gesetzlichen Anforderungen erfüllt, sind alle Ergebnisse zusammengefasst.